DVPJ Presseverband: Leistungen und Privilegien

Die Umbrüche in der Medienwelt sind nicht mehr zu übersehen: PC, Blog-Software und eine Kamera genügen, um als Newcomer binnen Tagesfrist im Medienzirkus mitzumischen. Etablierte Klassen haben an diesem Trend zu knabbern, denn einstige Expertenberufe wie jener es Journalisten erleben eine Demokratisierung. Das ist gut so, fördern doch diese Entwicklungen die Medien- und Meinungsvielfalt.

Haupt- und nebenberuflich tätige Reporter, Pressefotografen, Journalisten oder PR-Verantwortlichen fühlen sich beim DVPJ seit vielen Jahren gut aufgehoben. In der Mitgliedschaft enthalten sind, neben dem Presseausweis, noch viele wertvolle Verbandsleistungen. Sonderinformation zum Thema Presseausweise: DVPJ-Presseausweise

DVPJ - Presseausweis: Auch für nebenberufliche Journalisten

Der Presseausweis ist ein notwendiges Arbeitsinstrument und unterstützt dessen Inhaber bei der Ausübung seiner Tätigkeit und Wahrnehmung seines Rechtes auf Auskunft. Wer als freiberuflicher Journalist arbeitet, braucht Zugang zu Pressekonferenzen, Veranstaltungen oder Örtlichkeiten. In diesen Fällen gibt es ohne Presseausweis kaum ein Weiterkommen.

Ein Presseausweis erleichtert den Behörden außerdem die Überprüfung, wer als Pressevertreter tätig ist. Der DVPJ steht allen Medienschaffenden offen, die neben- oder hauptberuflich journalistisch tätig sind. In welchem Land die Mitglieder ansässig sind, spielt keine Rolle (DVPJ-Mitglieder kommen aus über 40 Ländern). Newcomer der Medienbranche oder nebenberuflich tätige Journalisten werden vom Journalistenverband DVPJ nicht ausgegrenzt.

Umfang der journalistischen Tätigkeit kein K.O.-Kriterium

Auch wenn viele Journalistenverbände auf eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit bestehen: Das Merkmal einer hauptberuflichen Journalistentätigkeit eignet sich aufgrund der Umbrüche in der Medienlandschaft längst nicht mehr dafür, um zu selektieren zwischen qualitativ guten und weniger guten Journalisten. Denn inwiefern Journalisten ihre Arbeitszeit überwiegend der Berufsausübung widmen ist nicht aussagekräftig. Denn es sagt weder etwas über die Effizienz, noch über die Effektivität der journalistischen Arbeit etwas aus.

Deswegen müssen Antragsteller beim DVPJ nicht nachweisen, den überwiegenden Teil des Lebensunterhaltes aus einer journalistischen Tätigkeit heraus zu bestreiten. Diese Belege würden nur ein relatives Abbild des wirklichen Umfanges einer journalistischen Tätigkeit ergeben. Sonderinformation zum Thema Presseausweis: DVPJ-Presseausweise

 
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