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Was Sie über Presseausweise wissen solltenGleich vorweg: Gibt es amtliche Presseausweise? Nein! Das ist ein Bluff einiger Berufsverbände, welche für sich das Alleinrecht reklamieren, Presseausweise ausstellen zu dürfen. Die Bezeichnung amtlicher oder offizieller Presseausweis ist irreführend. Fakt ist: Es gibt kein Amt, welches Presseausweise offiziell herausgibt. Eine staatliche Ausgabe von Presseausweisen ist nicht gewünscht, denn es soll die garantierte Pressefreiheit nicht in Frage gestellt werden. Das bedeutet: Auch so genannt Journalistengewerkschaften sind nicht ausschließlich oder exklusiv berechtigt, Presseausweise herauszugeben. Weitere Informationen: Presseausweis-Info Im Vergleich zu jenen Berufsverbänden, welche nur die Interessen von hauptberuflich tätigen Mitgliedern vertreten, gibt es einige Verbände, die ihre Türen auch für Teilzeit-Journalisten öffnen. Einen anerkannten Presseausweis erhalten Journalisten auch dann, wenn Sie z. B. nebenberuflich tätig sind. Als politisch, gewerkschaftlich, finanziell unabhängiger Verband, finden Sie beispielsweise mit dem DVPJ einen Partner an Ihrer Seite, der nebenberuflich tätige Journalisten unterstützt und fördert. Original Presseausweis für nebenberufliche Journalisten Presseausweise werden in Deutschland überwiegend im Scheckkartenformat heraus gegeben. Die wichtigsten Erkennungsmerkmale: Hologram (selbstzerstörend bei Manipulation) und der horizontale Farbverlauf. Eine besondere Drucktechnik verleiht dem Presseausweis eine Wertigkeit, welche einer exklusiven Kreditkarte gleichkommt. Die Presseausweise sind offiziell registriert. Die aktuelle Jahreszahl zeigt auf den ersten Blick die Gültigkeit der Dokumente an. Weitere Informationen finden Sie hier: Presseausweis-Info Öffentlich-rechtliche Anerkennung Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden sind nach der Maßgabe der Landesgesetze verpflichtet, den Vertretern der Presse die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Der Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber/in bei der Wahrnehmung seines Auskunftsrechts unterstützen. Falls dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muss, legitimiert er den/die Ausweisinhaber/in, sich zur Erleichterung der Berufsausübung innerhalb Behördlicher Absperrungen zur aktuellen Berichterstattung aufzuhalten. Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter/in der Presse tätig ist. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz. |
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